Rechtsanwalt in Stuttgart
Kompetente Vertretung
im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Anwaltsgebühren

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden. Die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung richtet sich bei der Verteidigung eines Beschuldigten in Strafverfahren nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG) und bei der Verteidigung eines Betroffenen in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV-RVG)

Anders als in zivilrechtlichen Verfahren ist Ausgangspunkt der Berechnung nicht der Gegenstandswert bzw. Streitwert der Sache.

Vielmehr hat der Anwalt eine „angemessene“ Gebühr innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Gebührenrahmens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu bestimmen und zwar

  • unter Berücksichtigung aller Umstände,
  • insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
  • der Bedeutung der Angelegenheit
  • sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers.

Je nach Einzelfall kann es erforderlich werden, z.B. in besonders umfangreichen und/oder schwierigen Strafsachen mit dem Auftraggeber eine sogenannte Vergütungsvereinbarung (früher: Honorarvereinbarung) abzuschließen. Diese kann auf Stundenvergütungsbasis oder als Pauschalvergütung je Verfahrensabschnitt ausgestaltet werden. Für diese Vergütungsform gelten die Gebührensätze der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG nicht.

Auch wenn Qualität freilich ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb kläre ich Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Für die in einem Strafverfahren ggf. entstehenden gesetzlichen Gebühren möge der nachfolgende Link bereits einen groben Überblick verschaffen:

 Zu den Gebühren

Im Hinblick auf die in einem Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren) anfallenden gesetzlichen Gebühren möge der diesbezügliche Link ebenfalls einen groben Überblick verschaffen:

 Zum Kostenrechner

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs zum Teil auch die Kosten Ihrer Vertretung / Verteidigung in Straf- oder Bußgeldsachen oder einer vorgerichtlichen Beratung. Sehr gerne kläre ich Sie auch hierüber im Rahmen eines persönlichen Gesprächs auf.

© Rechtsanwalt - Klaus Rücker
Auf dem Haigst 22, 70597 Stuttgart 0711 - 226 40 46
KontaktImpressumDatenschutz