Steuerstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fällen des Steuerstrafrechts. Ob bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder einer Steuerfahndung – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die wir im Rahmen des Steuerstrafrechts für Sie anbieten.
Schwerpunkte im Steuerstrafrecht
- Steuerhinterziehung, strafbefreiende Selbstanzeige
- Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verbotener Gegenstände (Bannbruch)
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- Steuerhehlerei
- Wertzeichenfälschung
- Steuerverkürzung
- Umsatzsteuerstraftaten
- Schwarzgeld
- Geldwäsche
- Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland
- Verjährung von Steuerdelikten
- Verhalten bei Durchsuchungen im Rahmen von Steuerfahndungen